Abschlüsse und Prüfungen


In beiden Schulzweigen der Edewechter Oberschule können alle Abschlüsse der Sekundarstufe I erworben werden. Die Abschlüsse und die notwendigen Anforderungen, um diese zu erreichen, sind hier aufgelistet. Bei Fragen wende Dich/wenden Sie sich gerne an die Klassenlehrkräfte oder die Schulleitung. Die Kontakte finden Sie hier auf der Homepage. 

 

Abschlussprüfungen

Die Abschlussprüfungen finden in der Regel im April und Mai statt und bestehen aus schriftlichen Prüfungen in Mathematik, Deutsch und Englisch (Englisch nur Jg. 10), einer mündlichen Prüfung in Englisch (Jg. 10) und einer mündlichen Prüfung in einem selbstgewählten Fach. Die Ergebnisse der Prüfung bestimmen die Endnote in dem Fach zu einem Drittel und sind damit sehr wichtig. Die genauen Termine werden allen Schülerinnen und Schüler bekanntgegeben. Die erfolgreiche Teilnahme an den Abschlussprüfungen ist Pflicht, um den Abschluss zu erreichen. Werden zwei oder mehr Prüfungsfächer im Zeugnis mit 5 bewertet, kann kein Abschluss vergeben werden. Solltest Du am Tag der Prüfung erkrankt sein, ist es unbedingt notwendig, dies der Schule telefonisch mitzuteilen (Anruf der Eltern) UND am gleichen Tag eine ärztliche Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit in der Schule abzugeben. 

Die Entlassfeier der Abschlussschülerinnen und -schüler findet in diesem Jahr am 14.06.2024 statt. 

 

Termine der Abschlussprüfungen 2024 

 

 

Förderschulabschluss nach Jg. 9

Den Förderschulabschluss erreichst Du, wenn am Ende der 9. Klasse mindestens die Note 4 erreicht wurde und die Abschlussprüfung bestanden wurde. Dies gilt nur für Schülerinnen und Schüler mit dem Förderbedarf Lernen. 


Hauptschulabschluss nach Jg. 9

Den Hauptschulabschluss erreichst Du, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 bekommst. Die Kurseinteilung ist hier nicht wichtig, man kann also auch mit zwei G-Kursen den Hauptschulabschluss erreichen. Die Note 5 in nur einem Fach musst Du nicht ausgleichen und hast den Hauptschulabschluss trotzdem erhalten. Solltest Du öfter die Note 5 haben, besteht die Möglichkeit eines Ausgleichs (bis max. 3 x 5), es sei denn, es handelt sich um mangelhafte Leistungen in den Prüfungsfächern. Die Anforderungen an Ausgleichsfächer sind unten verlinkt. Wirst Du im Realschulzweig von der 9. in die 10. Klasse versetzt, bekommst Du auf deinem Zeugnis einen Gleichstellungsvermerk, der die gleichen Berechtigungen wie der Hauptschulabschluss ermöglicht. 

Häufig erreichen uns aus dem Hauptschulzweig Fragen, wann eine Aufnahme in die 10. Klasse der Hauptschule möglich ist. Hierfür musst Du die Versetzung erreichen (nicht mehr als 2 x 5, die ausgeglichen werden können). Darüber hinaus ist es aber sinnvoll, mindestens einen E-Kurs und im Durchschnitt befriedigende Leistungen in den anderen Fächern zu erreichen. Sonst erscheint das Erreichen eines weiteren Abschlusses nach der 10. Klasse (siehe folgende Auflistung) unwahrscheinlich. Prüfe daher genau mögliche Alternativen bevor Du Dich für die 10. Klasse entscheidest. 

 

Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss nach Jg. 10

Den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss hast Du im Hauptschulzweig erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 bekommst ("Mindestanforderungen erreicht"). Die Kurseinteilung ist hier nicht wichtig, man kann also auch mit zwei G-Kursen den Hauptschulabschluss nach Jg. 10 erreichen.  Auch hier gibt es Ausgleichsmöglichkeiten (siehe unten), es sei denn, es handelt sich um mangelhafte Leistungen in zwei Prüfungsfächern. 

Im Realschulzweig gilt: Falls Deine Noten nicht reichen, um den Realschulabschluss zu erwerben, kannst Du am Ende von Klasse 10 den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss erhalten. Um den Sekundarabschluss I – Hauptschulabschluss zu erreichen, darfst du maximal in drei Pflicht- und Wahlpflichtfächern eine schlechtere Note als 4 bekommen. Auch hier gilt, dass nicht zwei mangelhafte Leistungen in Prüfungsfächern vorliegen dürfen. 

 

Sekundarabschluss I – Realschulabschluss nach Jg. 10

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du im Hauptschulzweig erreicht, wenn Du in allen Fächern – auch in Englisch – mindestens die Note 4  bekommst UND

Wenn Du Deinen Durchschnitt berechnest, kannst Du Noten aus E-Kursen um eine Note besser ansetzen. Das heißt, wenn Du zum Beispiel in einem E-Kurs die Note 4  hast, kannst Du, statt der Note 4, die Note 3 zur Berechnung des Gesamt-Durchschnitts ansetzen. Vergleiche dazu: §22 AVO (siehe unten)

Den Sekundarabschluss I – Realschulabschluss hast Du im Realschulzweig erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4 bekommst. Auch die Note 5  in nur einem Fach musst Du nicht ausgleichen und hast den Sekundarabschluss I - Realschulabschluss trotzdem erreicht. Die Ausgleichsregelungen findest Du unten verlinkt. 

 

Erweiterter Sekundarabschluss I nach Jg. 10

Den erweiterten Sekundarabschluss I  hast Du im Hauptschulzweig erreicht, wenn Du in allen Fächern mindestens die Note 4  bekommst UND

Wenn Du Deinen Durchschnitt berechnest, dann darfst Du die Noten aus den E-Kursen um eine Note besser ansetzen. Das heißt, wenn Du zum Beispiel in einem E-Kurs die Note 4  hast, dann darfst Du, statt der Note 4, die Note 3 zur Berechnung des Gesamt-Durchschnitts ansetzen. §22 AVO

Im Realschulzweig gilt:  

Den erweiterten Sekundarabschluss I hast Du erreicht, wenn Du im Durchschnitt in allen Fächern mindestens mit Note 3,0 (befriedigend) bewertet wirst UND in den Pflichtfächern Deutsch, Mathematik und Englisch im Durchschnitt mindestens mit der Note 3,0 (befriedigend) bewertet wirst.

 

Voraussetzungen Abschlüsse und Ausgleichsregelungen (AVO Sek I) 

Ausgleichsregelungen (WeSchVO) 

 

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