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Regelungen für das zweite Halbjahr


Das niedersächsische Kultusministerium hat Regelungen für das zweite Halbjahr getroffen und einen entsprechenden Erlass veröffentlicht. Dieser findet sich unter dem unten stehenden Link. 

Wichtige Regelungen darin: 

1) Bereitstellung von Lernaufgaben und Unterrichtsinhalten im Falle von Quarantänen oder Infektionsschutzmaßnahmen. 

2) Pflicht der Schülerinnen und Schüler, bei Quarantäne oder Homeschooling die bereitgestellten Arbeiten zu erledigen.

3) Bewertungsregelungen für Aufgaben, die im Homeschooling erbracht wurden. 

4) Reduzierung der Zahl der schriftlichen Arbeiten im 2. Schulhalbjahr auf eine Arbeit.

 

  Erlass des Kultusministeriums zur Arbeit im 2. Halbjahr

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